Grundsätzlich dürfen Kapitalgesellschaften mit ihren Aktionären Verträge abschliessen oder ihnen Darlehen gewähren. Im KMU-Umfeld kommen Aktionärsdarlehen häufig vor. Dieser Artikel widmet sich dem Aktivdarlehen und den Überlegungen, die sich eine Revisorin oder ein Revisor bei der Abschlussprüfung machen muss
Im nachfolgenden Beitrag stellt die Autorin den Ablauf der eingeschränkten Revision im Überblick dar und gibt
Empfehlungen für die Praxis.
Die ersten Zulassungen von Revisionsunternehmen laufen zu Beginn des nächsten Jahres aus. Die RAB hat Anfang November am Seminar von veb.ch über die (provisorischen) Prüfungsschwerpunkte der nächsten Erneuerungswelle informiert. Der Beitrag fasst das Wichtigste zusammen.
Die Fachverbände TREUHAND|SUISSE und EXPERTsuisse haben die Aktienrechtsrevision zum Anlass genommen,
den Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision zu aktualisieren und an die Bestimmungen des revidierten
Aktienrechts anzupassen. Seit Mitte Oktober ist die Ausgabe 2022 als Print-Version sowie digital verfügbar.
Der folgende Beitrag zeigt wichtige Änderungen gegenüber der Ausgabe 2015.
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Der Bundesrat hat das im Jahr 2020 verabschiedete neue Aktienrecht per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Es enthält
zahlreiche Neuerungen für Kapitalgesellschaften. Auch die Bestimmungen betreffend Kapitalverlust und Überschuldung sind revidiert worden. Neu muss der Verwaltungsrat nicht nur im Falle eines Kapitalverlusts (Art. 725a nOR) oder einer Überschuldung (Art. 725b nOR) mit der nötigen Eile reagieren, sondern auch bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft (Art.725 nOR). Im nachfolgenden Beitrag zeigt die Autorin die wesentlichen Änderungen im Bereich des Rechnungs- und Revisionswesens auf, um einen möglichen Handlungsbedarf erkennen zu können.
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Das revidierte Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Verbände haben dies zum Anlass genommen, den Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision erneut zu aktualisieren und an die Bestimmungen des revidierten Aktienrechts anzupassen. Der Artikel geht punktuell auf wesentliche Neuerungen ein.
Der Bundesrat hat das im Jahr 2020 verabschiedete neue Aktienrecht per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Der Artikel zeigt einige wesentliche Änderungen im Bereich der Rechnungslegung und der Revision auf und soll dabei unterstützen, möglichen Handlungsbedarf zu erkennen.
Die am 19. Juni 2020 verabschiedete Aktienrechtsrevision, welche voraussichtlich im 2023 in Kraft treten wird, enthält Neuerungen für Kapitalgesellschaften. Neu muss der Verwaltungsrat nicht nur im Falle eines Kapitalverlustes (Art. 725a nOR) oder einer Überschuldung (Art. 725b nOR) mit der nötigen Eile reagieren, sondern auch bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft (Art.725 nOR).
Das Gesetz schreibt Handlungspflichten vor, wenn ein hälftiger Kapitalverlust oder eine Überschuldung eintritt. Hat eine
Gesellschaft einen COVID-19-Kredit erhalten, so wird dieser bei der Berechnung und der Beurteilung, ob ein Fall von Art. 725 Abs. 1 bzw. Abs. 2 OR vorliegt, nicht zum Fremdkapital gezählt.
Die Revision des Gleichstellungsgesetzes von Frau und Mann (GlG) führt dazu, dass seit dem 1. Juli 2020 grössere Unternehmen verpflichtet sind, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen sowie von einem Revisionsunternehmen (über)prüfen zu lassen. Der Beitrag soll insbesondere Revisoren*innen einen Wissensüberblick liefern.
Derzeit befinden sich viele Revisionsgesellschaften in der Phase der Revisionsvorbereitung oder -durchführung.
Dabei stellt sich für die Prüfer die Frage, welche Prüfungshandlungen sie im Zusammenhang mit Covid-19-Krediten vornehmen müssen.
Die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) und die damit getroffenen Massnahmen haben massive Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit auch auf die Rechnungslegung der Unternehmen. Die Situation hat ebenfalls Einfluss auf die Revisoren und deren Berichterstattung.
COVID-19 hat nicht nur Auswirkungen auf den Jahresabschluss eines Unternehmens, sondern auch auf die Revisionsstellen. Denn diese haben die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Welche Konsequenzen haben Verstösse im Zusammenhang mit dem COVID-19-Kredit auf den Revisionsbericht?
Das Regelwerk der Mehrwertsteuer (MWST) ist recht komplex und stellt für viele KMU eine Herausforderung dar. Die Unterstützung durch einen Treuhänder ist deshalb wichtig. Die Swiss Quality & Peer Review AG hat eine Checkliste konzipiert, welche diese Fachleute bei der Prüfung der MWST unterstützt.
Gerade in der heutigen Zeit sind Mobilität und Flexibilität aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Dank digitalen Signaturen lassen sich elektronische Dokumente schnell, zeit- und ortsunabhängig unterzeichnen. Die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) anerkannten Signaturen sind gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR rechtsgültig.
Die beiden führenden Fachverbände veb.ch und TREUHAND | SUISSE haben auf die erhöhten Qualitätsanforderungen an Revisionsgesellschaften reagiert. Sie bieten über die gemeinsame Firma Swiss Quality & Peer Review AG die massgeschneiderte Software «SQA» zur Abwicklung von eingeschränkten Revisionen und Spezialprüfungen an.
Laut Gesetz sind Revisionsunternehmen jeweils nur für die Dauer von fünf Jahren zugelassen. Mit dieser Befristung will die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) bei der Qualität Einfluss nehmen. Wie die Wiederzulassung funktioniert und worauf zu achten ist, wird im Beitrag aufgezeigt.
Ein angemessenes QS-System hilft, Revisionsmandate einheitlicher, systematischer und effizienter abzuwickeln und kann so zu einer Verminderung der Haftungsrisiken beitragen. Die interne Nachschau stellt in diesem Zusammenhang ein wirksames Werkzeug zur ständigen Qualitätsverbesserung dar und ist gesetzlich vorgesehen.
Die Revisionssoftware «Swiss Quality Audit» (SQA) der Swiss Quality & Peer Review AG gewährleistet den KMU eine dem Standard zur Eingeschränkten Revision (SER) entsprechende Durchführung von Abschlussprüfungen. Die Version 2018 wurde erfolgreich nach PS 870 zertifiziert.
Mit einer Rangrücktrittserklärung tritt der Gläubiger mit seinen Forderungen gegenüber der Gesellschaft im Tilgungsrang hinter alle übrigen Gläubiger zurück. Der Revisor muss im Rahmen seiner Prüftätigkeit beurteilen, ob die Höhe ausreichend ist, damit die Anzeigepflicht an den Richter entfallen kann.
Am 1. Januar 2016 ist das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Vorschriften rund um den Handel mit ausserbörslich gehandelten Derivaten (OTC-Derivate) und betrifft nicht nur klassische Finanzmarktteilnehmer.
Die Übergangsfrist zur Einführung eines internen QS ist nun definitiv abgelaufen. Seit dem 1. September 2017 sind alle Revisionsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ein solches System einzuführen. Zur konkreten Ausgestaltung gibt es trotzdem noch offene Fragen.
Der Revisor setzt sich zu Beginn jeder Prüfung intensiv mit der Gesellschaft auseinander und legt die Prüfungsschwerpunkte fest, die dem Firmenprofil entsprechen. Durch eine Risikoanalyse werden frühzeitig die risikobehafteten Prüffelder identifiziert und ein geeignetes Prüfungsprogramm erstellt.
Lesen Sie den ganzen Artikel von Autorin Daniela Salkim, dipl. Betriebsökonomin FH, dipl. Wirtschaftsprüferin, Vizedirektorin SQ&PR AG, Bern
Revisionsunternehmen, die nur eingeschränkte Revisionen bei KMU durchführen und in denen nur eine Person über eine Zulassung verfügt, werden ein Jahr länger von der Pflicht zur internen Qualitätssicherung befreit. Der Bundesrat hat eine Änderung der Revisionsaufsichtsverordnung verabschiedet, welche die Übergangsfrist bis zum 1. September 2017 verlängert.
Der überarbeitete Schweizer Standard zur EingeschränktenRevision (SER 2015) wurde im vierten Quartal 2015 - gemeinsamvon TREUHAND|SUISSE und EXPERTsuisse - herausgegebenund gilt für die eingeschränkte Revision von Jahresrechnungenfür Perioden, die am 31. Dezember 2015 oder danach enden.
Lesen Sie den ganzen Artikel von Autorin Daniela Salkim, dipl. Betriebsökonomin FH, dipl. Wirtschaftsprüferin, Vizedirektorin SQ&PR AG, Bern
Der Bundesrat hat den Tätigkeitsbericht der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) genehmigt. Der Bericht gibt Aufschluss über die zentralen Angelegenheiten der RAB im vergangenen Jahr.
Die Swiss Quality & Peer Review AG (SQPR AG) bietet mit ihrem "Revisions-Sorglos-Paket" KMU-Revisionsgesellschaften Unterstützung bei der Einführung des QS 1. Im Herbst 2015 fanden die ersten Peer Reviews statt. Die Ergebnisse zeigen, dass in diversen Bereichen professionelle Hilfestellung sinnvoll ist.
Lesen Sie den ganzen Artikel von Daniela Salkim.
Änderungen des SER 2015 im Gesamtüberblick von Christian Nussbaumer, Dipl. Treuhandexperte Leiter SIFER von Treuhand|Suisse.
Die Swiss Quality & Peer Review AG (SQ&PR AG) hat das «Revisions-Sorglos-Paket» für kleine und mittelgrosse Revisionsunternehmen entwickelt und reagiert damit auf die gesetzlichen Vorschriften und die erhöhten Qualitätsanforderungen an Revisionsgesellschaften.
Lesen Sie den ganzen Artikel von Daniela Salkim, dipl. Betriebsökonomin FH, dipl. Wirtschaftsprüferin, Vizedirektorin SQ&PR AG, Bern.
Die Swiss Quality & Peer Review AG (SQPR) von Treuhand Suisse und veb.ch begleitet Revisionsunternehmen auf dem Weg zur umfassenden Qualitätssicherung. Prioritär: Gute Werkzeuge und praxisorientierte Weiterbildung.
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Neues QS-Handbuch der Swiss Quality & Peer Review AG
Seit Januar 2014 können KMU-Revisionsunternehmen rund um die Qualitätssicherung auf die professionelle Unterstützung der Swiss Quality & Peer Review AG (SQ&PR AG) zählen. Eins der zur Verfügung gestellten Werkzeuge: das umfangreiche QS-Handbuch als Teil des Revisions-Sorglos-Pakets, ausgearbeitet von den Firmengründern Treuhand|Suisse und veb.ch.
Ziel und Zweck des Qualitätsmanagements jeder Revisionsgesellschaft – dazu zählen auch Einpersonengesellschaften – ist die kontinuierliche Verbesserung der Revisionsqualität. Voraussetzung: die Bereitschaft aller Mitarbeitenden, nicht nur die eigene berufliche Tätigkeit auf der Basis vereinbarter Qualitätsansprüche laufend zu überprüfen und weiter zu entwickeln, sondern auch das eigene Unternehmen oder seine Teilbereiche regelmässig intern und extern zu evaluieren.
Was die Revisionsaufsichtsbehörde verlangt
Im Rahmen der Erst- sowie Wiederzulassung erwartet die RAB die unternehmensinterne Dokumentation des eingeführten Qualitätssystems. Dies ganz
nach dem Motto: „Was nicht dokumentiert ist, existiert auch nicht.“ Vorzugsweise ist das Qualitätssystem in einem Handbuch dokumentiert und beschreibt den Ist-Zustand. Revisionsunternehmen im
KMU-Bereich verfügen teilweise jedoch über kein oder nur über ein nicht ausreichend dokumentiertes QS-Handbuch und stehen somit spätestens im Rahmen der Erstzulassung vor einem
„Problem“.
Schneller zum Ziel dank effizientem, verständlich aufgebautem
Werkzeug
Mit dem Qualitätssicherungs-Handbuch (QS-Handbuch) der SQ&PR AG dokumentieren Sie das
Qualitätsmanagement Ihrer Revisionsgesellschaft umfassend. Zu diesem Zweck ist das Werk von A bis Z verständlich aufgebaut.
Der Anspruch des Werks: die Ermöglichung hoher Effzienz bei der Einführung, täglichen Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Rahmen der QS1-Vorgaben der Treuhand-Kammer.
Massgeschneiderte Versionen für Revisionsunternehmen und
Einpersonengesellschaften
Neben dem eigentlichen Dokumentationsteil enthält das QS-Handbuch zusätzlich viele
wertvolle Arbeitshilfen und Mustervorlagen (Organigramm, Checklisten zur Mandatsannahme, Muster Unabhängigkeitserklärung, Checklisten zu Sonderprüfungen, u.a.). Es liegt für Revisionsunternehmen
und für Einpersonengesellschaften vor. Sie passen es lediglich an die Gegebenheiten der eigenen Firma an.
Aus dem Inhalt
Als von Praktikern ausgearbeites Werkzeug zeigt das neue Handbuch modellhaft die Sicherung und Weiterentwicklung ordnungsgemässer
Revisionsqualität. Relevante Grundsätze, Massnahmen, Ergebnisse und Wirkungen werden transparent beschrieben und bilden damit die Grundlage für ein gemeinsames Qualitätsverständnis in der eigenen
Unternehmung. Damit können Sie die Erst- bzw. die Wiederzulassung bei der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) rasch in Angriff nehmen.
Erweiterte Leistungen im Sorglos-Paket
Das QS-Handbuch ist ein Instrument der internen Orientierung und der externen Information in Qualitätsfragen und eins der Kernelemente des
umfangreichen Revisions-Sorglos-Pakets der SQ&PR AG. Dieses umfasst unter anderem eine auf die eingeschränkte Revision und Spezialprüfungen zugeschnittene Prüfungssoftware, die sich vor allem
durch hohe Anwenderfreundlichkeit auszeichnet.